Stresstest Betroffenenbegehren

wir prüfen, damit Sie sich sicher fühlen können

Jeder Betroffene kann von einem Unternehmen Auskunft darüber verlangen, ob, und wenn ja, welche ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies ist jederzeit und ohne Begründung möglich.

Unternehmen haben sich darauf vorzubereiten. Eine entsprechende Anfrage (Auskunft, Berichtigung, Löschung, usw) kann jederzeit eintreffen. 

Unser „Stresstest Betroffenenbegehren“ prüft diese Prozesse ab. Es wird dazu vorab eine Datenanlage eingeleitet. Nach Ablauf einer Frist wird Auskunft und darauf aufbauend eine Datenlöschung begehrt. 

Unser Stresstest prüft dabei die Einhaltung der Rechtsnorm. Ein Audit-Report gibt diese Informationen für das Unternehmen weiterverwendbar wieder. Im Falle von Abweichungen, bietet KOMDAT die entsprechenden Maßnahmen an und hilft bei der Implementierung.

DSGVO - Datenschutz vom Profi für Profis

KOMDAT hilft, Prozesse sicher zu gestalten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten

Der Stresstest 

Im Rahmen des Stresstest “Betroffenenbegehren” werden die kundeneigenen Prozesse iSd. Kapitel III DSGVO auf Belastbarkeit geprüft. Dazu werden Testanfragen versendet und die Begehrenstypen Auskunft und Löschung abgeprüft. Eine vorab Datenanlage wird zuvor eingeleitet.

Die Ergebnisse dienen der Weiterentwicklung der kundeneigenen Prozesse.

Was wird geprüft:

  • Erkennung der Betroffenenbegehren 
  • Einhaltung der Fristen 
  • Einhaltung der Rechtmäßigkeiten
  • Einhaltung der Speicherfristen
  • Qualität der Transparenz in der Datenverarbeitung
  • Qualität der Korrespondenzen 
  • Qualität der Inhalte der Auskunft
  • Vollständigkeit der Auskunft
  • Qualität der Umsetzung

Was erhalten Sie:

  • ausführlicher Auditreport
  • Bewertung der einzelnen Umsetzungsschritte
  • Bewertung der Einhaltung der Rahmenbedingungen
  • Endbesprechung über die Ergebnisse (fallweise online)