Die Richtlinie zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist in Kraft getreten
Mit 01.02.2019 ist die UWG-Novelle zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Know-How-Schutz) in Kraft getreten. Damit hat Österreich die bereits am 08.06.2016 verabschiedete EU-Richtlinie 2016/943 umgesetzt. Die Richtlinie schützt vertrauliches Know-how sowie sonstige vertrauliche Geschäftsinformationen (Geheimnisse) vor einem rechtswidrigen Erwerb bzw einer rechtswidrigen Verwendung oder Offenlegung.
Die Kernaussage lautet:
Um in den Schutzbereich des Gesetzes zu fallen, sind angemessene Maßnahmen zum Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse umzusetzen.
Das Gesetz regelt seit dem 01.02.2019 die “zivilrechtlichen Sonderbestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen”.
Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die
- geheim, also nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich ist;
- von kommerziellem Wert, weil sie geheim ist und
- Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen seitens ihrer Inhaber ist.
Daraus ergeben sich wiederum Handlungspflichten, wie:
- Inventarisierung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Erhebung der Risiken
- Definition der Maßnahmen (vertraglich, organisatorisch, technisch)
- Herstellung der erforderlichen Nachweise
Bei Fragen zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, stehen ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.