Schutz von Geschäfts- und Betriebs-Geheimnissen
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wurde in Österreich umgesetzt
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind Unternehmens-Assets
Mit 01.02.2019 ist die UWG-Novelle zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Know-How-Schutz) in Kraft getreten. Damit hat Österreich die bereits am 08.06.2016 verabschiedete EU-Richtlinie 2016/943 umgesetzt. Die Richtlinie schützt vertrauliches Know-how sowie sonstige vertrauliche Geschäftsinformationen (Geheimnisse) vor einem rechtswidrigen Erwerb bzw einer rechtswidrigen Verwendung oder Offenlegung.
Um in den Schutzbereich des Gesetzes zu fallen, sind angemessene Maßnahmen zum Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse umzusetzen.
Was ist ein Geheimnis?
Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die
- geheim, also nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich ist;
- von kommerziellem Wert, weil sie geheim ist und
- Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen seitens ihrer Inhaber ist
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Zivilrechtliche Sonderbestimmung sind in Kraft getreten
Das Gesetz regelt seit dem 01.02.2019 die “zivilrechtlichen Sonderbestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen”.
Daraus ergeben sich wiederum Handlungspflichten, wie:
- Inventarisierung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Erhebung der Risiken
- Definition der Maßnahmen (vertraglich, organisatorisch, technisch)
- Herstellung der erforderlichen Nachweise
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