AI Act – Artificial Intelligence Act

Sind Ihre Mitarbeiter:innen KI-fit?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass nur Mitarbeiter:innen mit ausreichender KI-Kompetenz KI-Systeme nutzen.

künstliche Intelligenz

KI-Kompetenzen im Fokus

 

Was ist der AI Act?

Der AI Act repräsentiert ein umfassendes Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union (EU). Diese Verordnung zielt darauf ab, einheitliche Regeln für die Entwicklung, dem Einsatz sowie dem Vertrieb von KI-Systemen in der EU zu schaffen und infolgedessen ein hohes Schutzniveau für Menschen, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt zu gewährleisten.

Warum gibt es den AI Act?

Der AI Act definiert seine Ziele wie folgt:

  • Schutz der Grundrechte:
    KI-Systeme sollen die Grundrechte der Menschen achten und nicht verletzen.
  • Förderung von Innovation:
    Der AI Act soll Innovationen im Bereich der KI fördern, aber gleichzeitig sicherstellen, dass diese verantwortungsvoll und ethisch erfolgen.
  • Wettbewerbsfähigkeit der EU:
    Die EU soll im Bereich der KI eine Vorreiterrolle einnehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Wer ist vom AI Act betroffen?

  • Anbieter
    welche KI-Systeme in der Union in Verkehr bringen oder auch in Betrieb nehmen. Gemeint sind hiermit alle juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen welche ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen.
  • Nutzer 
    von KI-Systemen welche sich in der Union befinden. Hier sind zum einen alle juristischen Personen sowie zum anderen alle natürlichen Personen  – ohne jeglicher Ausnahme – betroffen.

   

Bei dem AI Act hält der Gesetzgeber ebenfalls an dem bereits aus der DSGVO bekanntem Marktortprinzip fest. Die Regularien finden Anwendung sobald die KI in der Union eingesetzt wird – unabhängig davon ob ein Akteur in einem Drittland niedergelassen oder ansässig ist.

Anforderungen und Maßnahmen

Es ist notwendig zu verstehen, dass vom AI Act alle Unternehmen betroffen sind.

Stage I (ab 02.02.2025)

  • Kompetenzaufbau und Schulungspflicht

    Unternehmen haben sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter:innen welche mit Betrieb und Nutzung von KI-Systemen befasst sind über die notwendigen KI-Kompetenzen verfügen. Mit der rasanten Entwicklung von künstlicher Intelligenz steigen auch die Risiken welche mit ihrer Anwendung verbunden sind. Fehlentscheidungen durch unzureichend geschultes Personal, ethische Herausforderungen oder Missbrauch von Daten können schwerwiegende Konsequenzen für Unternehmen und Gesellschaft haben.

  • Verbotszonen

    Unternehmen haben sicherzustellen, dass sie keine verbotenen Anwendungen anbieten oder nutzen (zB social scoring, ...)

  • Aufbau einer KI-Strategie

    Unternehmen haben sich auf die geltenden sowie kommenden Pflichten bei Betrieb oder Nutzung von KI vorzubereiten. Hierfür ist es unerlässlich passende gesetzeskonforme Strategien zu entwickeln sowie auch umzusetzen.

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Wie können wir Ihnen helfen?

  • Beratung

    KOMDAT besitzt die notwendigen Kompetenzen im Bereich KI und AI Act

  • Schulung

    KOMDAT bietet unterschiedliche Formate zur geforderten Herstellung der notwendigen KI-Kompetenzen

  • Unterstützung

    KOMDAT unterstützt bei der Erstellung technischer sowie organisatorischer Regelwerke zur gezielten Kontrolle von KI

KOMDAT - Der Datenschutz-Experte

Der AI Act wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat mit 1. August 2024 in Kraft treten. Einige Bestimmungen, wie z.B. die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, werden jedoch erst später wirksam.

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