Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Bei der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen werden personenbezogene Daten verarbeitet bzw. in Einzelfällen eingesehen. 

Um Ihrer und unserer Verantwortung zum Schutz personenbezogener Daten nachzukommen, ist es laut Artikel 28 DSGVO notwendig, dass Sie für folgende Anwendungsfälle eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit uns schließen:

  • Support per Fernzugriff
  • Support EACP
  • Support BP2.x
 

Füllen Sie dafür bitte das folgende Formular aus.