EU-Datenschutz-Grundverordnung
Seit 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung rechtswirksam.
Eine vorausgegangene zweijährige Übergangsfrist ist damit zu Ende.
Diese Übergangsfrist war für viele Unternehmen zu kurz bemessen, da die Änderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung erheblich sind.
KOMDAT ist auf die Einführung und Umsetzung von gesetzlichem Datenschutz in Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen spezialisiert.
Wir haben ein praxiserprobtes Set an Prüfmethoden und Maßnahmen. Damit schaffen wir für Unternehmen einen ressourcenschonenden Übergang zu den neuen Rechtspflichten.
- Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems
- Aufbau eines Risiko-Management-Systems und Durchführung von Risikoanalysen
- Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Aufbau eines Verfahrensverzeichnis
- Datenschutz Audits
- Vorbereitung auf die Handhabung von Datenschutz-Verletzungen und auf die Meldepfllicht bei Datenschutz-Verletzungen
- uvm