Beschreibung
Um die gesetzlichen Handlungspflichten des Datenschutzgesetzes im Unternehmen umzusetzen und den Datenschutz in die Datenverarbeitungsprozesse zu integrieren, ist es notwendig, die entsprechende Kompetenz in der Unternehmensorganisation zu verankern und einen Datenschutzbeauftragten zu installieren.
Da diese Spezialkompetenz selten vorhanden ist bzw nur mit sehr großem Aufwand herzustellen ist, hat es sich bewährt, die Funktion des Datenschutzbeauftragten extern zu vergeben.
KOMDAT bietet die Kompetenz des externen Datenschutzbeauftragten an. KOMDAT übernimmt dabei alle Agenden bzw Aufgaben, die in jedem Unternehmen zur Erfüllung der betrieblichen und gesetzlichen Notwendigkeiten nach dem Datenschutzgesetz erforderlich sind.
Wir übernehmen folgende Aufgaben für Sie:
- Beratung des Auftraggebers über die aus dem Datenschutzgesetz erwachsenden Handlungspflichten
- Überwachung der Umsetzung und Anwendung der Strategien des Auftraggebers für den Schutz personenbezogener Daten
- Überwachung der Zuweisung der Zuständigkeiten
- Überwachung der Schulungen der MitarbeiterInnen
- Überwachung der Umsetzung der geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen
- laufende Datenschutz-Audits
- Überprüfung der Einhaltung der gesetzten Erfordernisse
- Überwachung der Dokumentation
Die Vertragslaufzeit ist begrenzt auf 1 Jahr je Auftraggeber.