- Um die gesetzlichen Handlungspflichten des Datenschutzgesetzes im Unternehmen umzusetzen und den Datenschutz in die Datenverarbeitungsprozesse zu integrieren, ist es notwendig, die entsprechende Kompetenz in der Unternehmensorganisation zu verankern und einen Datenschutzbeauftragten zu installieren.
Da diese Spezialkompetenz selten vorhanden ist bzw nur mit sehr großem Aufwand herzustellen ist, hat es sich bewährt, die Funktion des Datenschutzbeauftragten extern zu vergeben.
- Ein auf die Bedürfnisse des TOP-Management ausgerichteter Datenschutz-Workshop. Dabei werden in ca. 5 Einheiten die datenschutzrechtlich kritischen Bereiche herausgearbeitet und die IST-Situation mit der geforderten Verordnungskonformität abgeglichen. Die erarbeiteten Ergebnisse dienen als Grundlage zur Ressourcenkalkulation, Projekt-Budgetierung, Aufwandsberechnung, uvm. Der Workshop adressiert vordringlich CEOs, CFOs, CIOs, Personal-Management, Risiko-Management, Qualitäts-Management, udgl
- Im Rahmen des Stresstest Betroffenenbegehren werden die kundeneigenen Prozesse iSd. Kapitel III DSGVO auf Belastbarkeit geprüft. Dazu werden Testanfragen versendet und die Begehrenstypen Auskunft und Löschung abgeprüft. Eine vorab Datenanlage wird eingeleitet. Die Ergebnisse dienen der Weiterentwicklung der kundeneigenen Prozesse. Preis ist limitiert auf einen Rechtskörper.